10849 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der gegenständlichen Regelung soll eine ausschließlich für das Jahr 2014 anwendbare Evaluierungsbestimmung entfallen. Diese hat keinen Anwendungsbereich mehr.“

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Mit der vorgeschlagenen Regelung des § 37e können Arbeitnehmer, die sich während der COVID-19-Pandemie infolge von Lockdowns längere Zeit in Kurzarbeit befunden haben, zur Schmälerung ihrer Einkommensverluste einen Langzeit-KUA-Bonus erhalten. Diese Einmalzahlung soll allen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ermöglicht werden, die während der Pandemie von März 2020 bis Oktober 2021 mindestens zehn Monate und mindestens einen Tag im November 2021 von Kurzarbeit betroffen waren und vor Eintritt in die Kurzarbeit ein Bruttoeinkommen von höchstens der Hälfte der gemäß § 45 ASVG vorgesehenen Höchstbetragsgrundlage erhalten haben. Dabei ist die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im November 2021 heranzuziehen, die gemäß § 37b Abs. 5 AMSG der letzten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit entspricht. Von der Regelung sollen vor allem Personen mit geringerem Einkommen profitieren Die Abwicklung soll über die Buchhaltungsagentur des Bundes erfolgen, die dafür die erforderlichen Daten vom AMS erhält. Ausgehend von der Inanspruchnahme der Kurzarbeit im September 2021 werden voraussichtlich rund 25.000 Personen den Langzeit-KUA-Bonus erhalten können, womit ein Aufwand in Höhe von rund 12,5 Mio. Euro verbunden sein wird.

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und neuerlicher betrieblicher Betretungsverbote soll die bestehende Kurzarbeitsregelung für besonders betroffene Betriebe (§ 37b Abs. 9 AMSG) bis Ende März 2022 verlängert werden. Damit soll die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes gewährleistet werden.“

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Mit der Änderung der Monate von „November" auf „Dezember" und der Verlängerung des Zeitraumes bis 30. November 2021 statt 31. Oktober 2021 in Abs. 1 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten verändert und damit erweitert.

Die der Buchhaltungsagentur zu übermittelnden Daten sollen konkret bezeichnet werden. Namen und Sozialversicherungsnummern sollen vom Arbeitsmarktservice, das diese für die in Betracht kommenden Personen aus der Abwicklung der Kurzarbeit kennt, übermittelt werden. Die dazugehörigen Wohnsitzadressen sollen vom Bundesministerium für Inneres aus dem Zentralen Melderegister übermittelt werden. Das Arbeitsmarktservice soll Namen und Sozialversicherungsnummern auch den gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer übermitteln, damit diese die betroffenen Personen informieren können.

Ein Antrag auf den Langzeit-KUA-Bonus soll zudem nur bis längstens Ende Dezember 2022 zulässig sein, um eine rasche und zeitlich begrenzte Abwicklung sicherzustellen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Heike Eder, BSc MBA, Johanna Miesenberger und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                          Heike Eder, BSc MBA                                                       Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende