10850 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (2071/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates am 2. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Laurenz Pöttinger und Mag. Markus Koza beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Die vorgeschlagene Änderung des § 13 Abs. 1b soll die Überwindung der COVID-19-Pandemie unterstützen und dazu beitragen, dass in der Saison beschäftigte Arbeitnehmer nicht in andere Branchen abwandern. Dementsprechend soll Saisonbetrieben auch ein Teil jener Lohnkosten abgegolten werden, die ab Beginn des Betretungsverbotes bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind. Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Die näheren Details sollen im Wege einer Richtlinie des AMS‑Verwaltungsrates auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt werden. Die Beihilfe darf erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission ausgezahlt werden. Die Finanzierung soll aus variablen Mitteln erfolgen.

§ 13 Abs. 1c stellt klar, dass auch die Finanzierung des Langzeit-KUA-Bonus (§ 37e AMSG) für Beschäftigte, die während der Pandemie zu einem beträchtlichen Teil in Kurzarbeit waren, aus variablen Mitteln erfolgt. Da die Gebarung Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2022 einen Abgang aufweisen wird, erfolgt die Finanzierung somit aus dem allgemeinen Haushalt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Heike Eder, BSc MBA gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                          Heike Eder, BSc MBA                                                       Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende