10852 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Voraussetzungen für die befristete Beschäftigung von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern aus Drittstaaten vereinfacht und besser an den regelmäßig bestehenden Bedarf an solchen Arbeitskräften angepasst. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen, dass die jährliche Festsetzung einer Höchstzahl an saisonalen Bewilligungen in der Niederlassungsverordnung der Bundesregierung eine bedarfsgerechte Zulassung behindert. Der Bundesminister für Arbeit ist unter Bedachtnahme auf die jeweilige Arbeitsmarktlage und das verfügbare Arbeitskräftepotential ohne derartige Höchstzahlen besser in der Lage, die Zulassung von Saisonarbeitskräften über die jährlichen Kontingentverordnungen quantitativ zu steuern. Außerdem werden nun – ergänzend zur bestehenden und zunehmend weniger genutzten Regelung für die Zulassung von sog. Stammsaisoniers aus dem Jahre 2011 – auch die in den letzten Jahren regelmäßig beschäftigten Saisonarbeitskräfte erleichtert zugelassen werden können.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Ferdinand Tiefnig und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                               Bernhard Hirczy                                                            Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende