10853 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IEF-Service-GmbH-Gesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt als Ziel die Erreichung einer effizienten, verwaltungsökonomisch optimierten Abwicklung der zu vollziehenden Aufgaben sowie eine Flexibilisierung der Geschäftsfallverteilung innerhalb der IEF-Service GmbH und umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Eine Änderung der Behördenstruktur bei der IEF-Service GmbH in dem Sinne, dass nur mehr die IEF-Service GmbH (und nicht die einzelne Geschäftsstelle) Behörde hinsichtlich der übertragenen hoheitlichen Aufgaben ist.
- Vereinfachungen und Klarstellungen betreffend die Abrechnung zwischen Sozialversicherungsträgern und der IEF-Service GmbH hinsichtlich nicht einbringbarer Dienstnehmeranteile.
- Gleichstellung der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich mit anderen Trägern hinsichtlich der Berechtigung, rückständige, nicht einbringbare Kassenumlagen insolventer Apotheker von der IEF-Service GmbH zu fordern, soweit sie Gehaltszahlungen angestellter Apotheker oder Aspiranten betreffen.
- Ausweitung der die Gerichte hinsichtlich Straftaten im Zusammenhang mit der Insolvenz treffenden Informationsverpflichtung gegenüber der IEF-Service GmbH, mit der eine effizientere Vollziehung bezweckt wird.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Korinna Schumann, Ingo Appé und Johanna Miesenberger.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 12 20
Bernhard Hirczy Korinna Schumann
Berichterstatter Vorsitzende