10854 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zweck der gesetzlichen Änderung ist die verstärkte Unterstützung erwerbsfähiger Personen mit mehrfachen Vermittlungseinschränkungen bzw. gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen. Für die betroffenen Personen soll der Zugang zu den Leistungen unterschiedlicher Institutionen (wie Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Sozialministeriumservice, diverse Landeseinrichtungen wie Familienberatungsstellen oder Betreuungseinrichtungen, Bildungsdirektionen oder Sozialhilfeträger) koordiniert sichergestellt werden. Damit sollen Verzögerungen bei der Lösung der Probleme dieser Personen – insbesondere durch Überwindung institutioneller, bürokratischer und ökonomischer Hürden – vermieden und ein rascherer Heilungs- und Integrationsprozess angestoßen werden. Dies wirkt sich positiv auf eine raschere und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt aus.

Die Finanzierung von Dienstleistungen gemäß Abs. 8 ist jährlich mit zwei Millionen Euro begrenzt, wovon bis zu einer Millionen vonseiten der Gebarung Arbeitsmarktpolitik und der restliche Teil von der Pensionsversicherung oder der Gebarung Soziales und Konsumentenschutz bereitzustellen ist.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                               Bernhard Hirczy                                                            Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende