10856 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (2069/A) betreffend ein Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates am 2. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Tanja Graf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Mit der vorgeschlagenen Änderung wird sichergestellt, dass im Jahr 2022 die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hätte der Beitragssatz auf 4,9% erhöht werden müssen. Mit der Sistierung der Anhebung bleibt der Beitragssatz von 3,8 % unverändert, wodurch für das Jahr 2022 Mindereinnahmen für die Pensionsversicherung – und damit Mehraufwendungen für den Bund – in der Höhe von rund 13,45 Millionen Euro entstehen.“
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2021 12 20
Andreas Lackner Korinna Schumann
Berichterstatter Vorsitzende