10857 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 2021 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (2072/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates am 2. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl und Mag. Markus Koza beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum COVID-19-Gesetz-Armut zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Die COVID-19-Pandemie stellt Österreich weiterhin vor schwerwiegende wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Herausforderungen, die auch künftig massive Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben werden. Die drei Bereiche Soziales, Wirtschaft und Gesundheit sind eng miteinander verwoben, weshalb es nur gemeinsam möglich sein wird, die sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Insbesondere die sozialen Folgen treten in vielfältigen Ausprägungen verstärkt zeitverzögert und in Wellen auf, wobei der deutlich gestiegene Bedarf an Unterstützung, der bereits im Jahr 2020 spürbar war, sich seitdem noch weiter verstärkt hat. Kosten für präventive Maßnahmen wiegen dabei immer niedriger als Kosten für späte kurative Maßnahmen.

Weitere 10 Mio. Euro für die COVID-bedingte Armutsbekämpfung in Österreich werden dem Sozialminister daher zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen weiterhin insbesondere Projekte für Kinder und Jugendliche forciert werden, wobei sich der Begriff ‚Jugendliche‘ bei Bedarf auch auf junge Erwachsene als Teilgruppe erstrecken kann. Unter dem Begriff der ‚Versorgungssicherheit‘ im Sinne des gegenständlichen Gesetzes ist primär die Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens und basalen Dienstleistungen zu verstehen. In diesem Kontext kommen daher der so genannten Tafelbewegung und sonstigen ähnlichen Initiativen eine nicht unwesentliche Rolle zu. Allerdings sind zur Abhilfe in sozialen Notsituationen Basisversorgungen auf mehreren unterschiedlichen Ebenen denkbar und notwendig, wobei hier etwa bei Kindern und Jugendlichen (und ihrem Umfeld) die Aufrechterhaltung von sozialen Strukturen von Bedeutung sein kann.

Ein im Zuge der Debatte im Nationalrat eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Dem Sozialminister sollen weitere 22 Millionen Euro angesichts der pandemiebedingten anhaltenden Entwicklungen steigender Lebenshaltungskosten zur Verfügung gestellt werden. Mit einer weiteren Zuwendung in Höhe von mindestens 150 Euro soll ein Ausgleich für die Teuerungen für Mindestsicherungs- oder Sozialhilfehaushalte geschaffen werden. Nachdem diese zu einem beträchtlichen Teil auf steigende Heizkosten zurückzuführen sind, erscheint es gerechtfertigt, die Zuwendung nach § 5c als Leistung im Sinne des § 7 Abs. 4 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) einzuordnen.

Sozial bedürftige Studierende, die einen günstigen Studienerfolg vorweisen, haben Anspruch auf Studienbeihilfe, wenn sie an einer österreichischen postsekundären Einrichtung studieren; betreiben sie das gesamte Studium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich, können sie ein Mobilitätsstipendium erhalten. Dies betraf zuletzt insgesamt 46.000 Personen. Auch diese Gruppe sozial Bedürftiger soll eine zusätzliche Unterstützung erhalten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Dezember 2021 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Andreas Lackner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Heike Eder, BSc MBA, Mag. Daniela Gruber-Pruner, Marlies Steiner-Wieser und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Andreas Lackner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2021 12 20

                               Andreas Lackner                                                           Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende