10885 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 13. Oktober 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch diesen Initiativantrag soll das COVID-19-Zweckzuschussgesetz in einheitlicher Weise geschlechtergerecht formuliert werden. Inhaltliche Änderungen sind mit diesem Antrag nicht verbunden.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Mittels des Initiativantrages Nr. 1971/A sollte das COVID-19-Zweckzuschussgesetz in einheitlicher Weise geschlechtergerecht formuliert werden.

Aufgrund der Entwicklung der Pandemie müssen einige mit März 2022 zeitlich begrenzten Kostenersätze durch den Bund bis Ende Dezember 2022 verlängert werden. Das betrifft insbesondere die nachstehenden Bereiche:

- Schutzausrüstung,

- Personalkosten für die telefonische Gesundheitsberatung,

- Infrastrukturkosten, Recruiting- und Schulungskosten für die telefonische Gesundheitsberatung,

- administrativer Aufwand im Zusammenhang mit Testungen nach § 5 und § 5a Epidemiegesetz 1950,

- Impfstellen für bevölkerungsweite Impfaktionen sowie

- Rettungs- und Krankentransportdienste.

Sichergestellt werden soll die Finanzierung von spezifischen Testinfrastrukturen im epidemiologisch erforderlichen Ausmaß, die für behördliche Testungen und die per Verordnung festgelegten Screenings gleichermaßen gilt.

Die erforderlichen Änderungen sind in Lit. a) des Abänderungsantrages enthalten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. März 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 03 07

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender