10890 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2172/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrates am 17. Februar 2022 beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz 2012 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der im Ausschuss behandelte Gegenstand betrifft die vier Sozialversicherungsgesetze. Durch den gegenständlichen Antrag sollen im Gesundheitstelematikgesetz sozialversicherungsrechtlich relevante Bestimmungen (‚Fernrezept‘) verlängert werden.

Die besondere COVID-19-Situation macht eine Verlängerung der covidspezifischen Maßnahmen erforderlich, weshalb die erleichterten Bedingungen gemäß § 27 Abs. 12a, 12b, 14a bis 14c iVm Abs. 16 zur Erleichterung der Vermeidung von Menschenmassen verlängert werden sollen.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. März 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Dr. Karlheinz Kornhäusl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 03 07

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender