10891 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020 – 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich „Flächenrecycling“ und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden. Die bisherige Förderschiene „Altlastensanierung“ wird um den Förderbereich des „Flächenrecyclings“ ausgeweitet.

Weiters wird mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes eingerichtet. Mit diesen Förderungen sollen zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt werden.

Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. März 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Barbara Tausch, Michael Bernard, Günther Novak, Marlies Steiner-Wieser, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Silvester Gfrerer und Andrea Kahofer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 03 07

                        Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross                                                         Günther Novak

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender