10902 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1327 der Beilagen) betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 hat der Budgetausschuss am 16. Februar 2022 auf Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag wurde am 23. Februar 2022 im Nationalrat beschlossen und war wie folgt begründet:

„Der als Teil des Gesetzespakets zur Verlängerung des Finanzausgleichs bis Ende des Jahres 2023 eingefügte § 57a des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) enthält Finanzzuweisungen an die Länder iHv. insgesamt 750 Mio. Euro als Ausgleich für die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Aufgrund des engen Zusammenhangs zu den vom Bundesministerium für Finanzen zu vollziehenden, u.a. auch für Zwecke der Krankenanstaltenfinanzierung bestimmten Transfers an die Länder soll die Vollzugsklausel im KAKuG dahingehend angepasst werden, dass § 57a nicht vom BMSGPK im Einvernehmen mit dem BMF, sondern vom BMF im Einvernehmen mit dem BMSGPK vollzogen wird (§ 67 Abs. 2 Z  4 und Z 5). Die Änderung der Vollzugsklausel gibt Gelegenheit, die Ministerialbezeichnungen an die aktuelle Fassung des Bundesministeriengesetzes anzupassen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. März 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V,G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 03 07

                              Ing. Eduard Köck                                                                   Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender