10903 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (COVID 19 Compliance-Gesetz)

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 16. Dezember 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zum Zweck der Sicherstellung der Einhaltung von Förderungsbestimmungen im Zusammenhang mit Übertretungen nach dem COVID-19 Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 16/2020, sollen Überprüfungsmechanismen bereitgestellt werden.

Zu Z 1:

Das Inhaltsverzeichnis ist entsprechend der nachfolgenden Änderung anzupassen.

Zu Z 2:

Regelungen (Verordnungen, Richtlinien etc.) zur Vergabe von Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie sehen unter anderem vor, dass Leistungsempfänger bestimmte Förderungen im betrieblichen Bereich zurückzahlen müssen, wenn die im COVID-19-MG sowie in den darauf erlassenen Verordnungen (insbesondere COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - COVID-19-SchuMa V) vorgesehen Betretungsverbote (§ 8 Abs. 3 COVID-19-MG) und Einlasskontrollen (§ 8 Abs. 4 COVID-19-MG) nicht eingehalten wurden. In diesen Fällen soll die Rückforderung staatlicher Leistungen verwaltungseffizient und zielgerichtet verfolgt werden.

Zu Z 3:

Anlässlich der Aufnahme des neuen§ 39fin den bestehenden Abschnitt 7a ist der Klammerausdruck in§ 43 Abs. 7 entsprechend richtig zu stellen.

Zu Z 4:

Der neue § 39f soll rückwirkend mit 1. November 2021 in Kraft treten.“

 

Im Zuge der Debatte im Nationalrat haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:

„Gegenstand des Abänderungsantrages ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an den Bundesministers für Finanzen im Wege der Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), um einen Energiekostenausgleich den Haushalten unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Die Übermittlungsnorm ist dabei auf jene Daten, die zur Zustellung des Energiekostenausgleichs an alle Haushalte unbedingt notwendig sind, eingeschränkt. Klargestellt wird, dass Namen nicht übermittelt werden. Die übermittelten Adressdaten werden unverzüglich nach Beendigung der Abwicklung im Sinne des Grundsatzes der Speicherbegrenzung gemäß Art 5 Abs 1 lit e DSGVO gelöscht.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. März 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Otto Auer, Josef Ofner und Elisabeth Mattersberger.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 03 07

                              Ing. Eduard Köck                                                                   Ingo Appé

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender