10908 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Romana Deckenbacher, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. Jänner 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu den Art. 1 und 2 (§ 95e PG 1965 und§ 60 Abs. 16 BB-PG):

Als Teuerungsausgleich im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate der letzten Monate, insbesondere als Zuschuss zu den Heizkosten in der Heizsaison 2021/2022, soll - wie den Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbeziehern im ASVG - allen pensionierten Ergänzungszulagenbezieherinnen und Ergänzungszulagenbeziehern eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 € gewährt werden. Die Einmalzahlung gebührt aufgrund des Verweises auf das PG 1965 in § 17 Bundestheaterpensionsgesetz auch ehemaligen Bundestheaterbediensteten, die Anspruch auf eine Ergänzungszulage haben.

Bei Anspruch auf mehrere Pensionen gebührt die Einmalzahlung nur einmal und zwar zur höchsten Pension.

Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 200 000 Euro.

Sofern die Länder gleichartige Leistungen für ihre Beamtinnen und Beamten beschließen, sind diese ebenfalls von der Einkommenssteuer befreit und unpfändbar.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Zusätzlich zur Einmalzahlung soll – wie auch den Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbeziehern im ASVG – den pensionierten Ergänzungszulagenbezieherinnen und Ergänzungszulagenbeziehern ein zusätzlicher Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 € gewährt werden.

Dadurch entstehen weitere Kosten in Höhe von 200 000 Euro.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. März 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 03 07

                      MMag. Elisabeth Kittl, BA                                                  Korinna Schumann

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende