10910 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 20. Jänner 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Beseitigung eines Redaktionsversehens.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

Zu Z 2:

Aufgrund der epidemiologischen Situation ist eine weitere Verlängerung der COVID-19-Freistellung für Schwangere bis 30. Juni 2022 erforderlich.

Zu Z 3 bis 7:

Da sich gezeigt hat, dass die zweite Impfung nur für vier Monate einen vollständigen Impfschutz sicherstellen kann und die dritte Impfung von Schwangeren erst ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen wird und auch dann kaum angenommen wird, verfügen derzeit nur wenige Schwangere während der gesamten Schwangerschaft durchgehend über einen vollständigen Impfschutz. Die Ausnahme von Schwangeren mit vollständigem Impfschutz ist daher nicht weiter sinnvoll.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. März 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 03 07

                               Bernhard Hirczy                                                            Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende