10921 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach § 37b Abs. 4 AMSG darf eine Kurzarbeitsbeihilfe zunächst nur für die Dauer von sechs Monaten gewährt werden, wobei Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer des Beihilfenbezuges von 24 Monaten möglich sind. Darüber hinausgehende Verlängerungen sind nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig.

Bei der Kurzarbeitsbeihilfe ist ein deutlicher Rückgang der Inanspruchnahme der Kurzarbeit feststellbar. Dennoch ist das Instrument für einige Betriebe – bedingt durch eine Übergangsphase zur vollständigen wirtschaftlichen Erholung – noch notwendig.

Aus diesem Grund soll klargestellt werden, dass gewährte Beihilfen aufgrund einer pandemiebedingten Kurzarbeit auch ohne besondere Begründung über die Dauer von 24 Monaten hinaus, jedoch längstens bis 31. Mai 2022 verlängert werden können.

Betriebe, die über diesen Zeitraum hinaus Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen, können diese nach der bisherigen Regelung nur bei Vorliegen besonderer Umstände in anderem Begründungszusammenhang (insbesondere Elementarereignisse, wie Brand, Unfall oder Naturkatastrophe) verlängern.

Aufgrund der Aufhebung fast aller pandemiebedingten, wirtschaftlichen Einschränkungen und der damit einhergehenden positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt läuft die erhöhte COVID-19-Kurzarbeit Ende März 2022 aus und ist von der gegenständlichen Verlängerung nicht mitumfasst.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Bernhard Hirczy.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Michaela Schartel, Andreas Lackner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Korinna Schumann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Bernhard Hirczy gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 04 05

                               Bernhard Hirczy                                                            Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende