10923 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Familie und Jugend
über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Mit diesem Beschluss werden Anspruchsüberprüfungen im Rahmen der Gewährung der Familienbeihilfe durch die automatisierte Datenübermittlung von Schüler/innen- sowie Lehrlingsdaten zukünftig in elektronischer Form durchgeführt und dadurch das Familienbeihilfenverfahren „FABIAN“ vereinfacht und beschleunigt werden. Im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) wird für die geplante Datenübermittlung eine Rechtsgrundlage geschaffen.
Der vorliegende Beschluss stützt sich auf den Kompetenztatbestand Bevölkerungspolitik des Art. 10 Abs. 1 Z 17 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG).
Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.
Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 04 05
Ferdinand Tiefnig Heike Eder, BSc MBA
Berichterstatter Vorsitzende