10926 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des französischen, tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes (III-773-BR/2022 d.B.)

Für den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums zum Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2022 weist der nun vorliegende Bericht für den Zivilrechtsbereich etwa auf die angekündigte Stärkung der Rechte der VerbraucherInnen, Produkte zu fairen Preisen reparieren zu lassen, hin. Der angekündigte Legislativvorschlag zum Recht auf Reparatur werde von österreichischer Seite ausdrücklich begrüßt.

Besonders relevant ist für die Justiz dem Bericht zufolge im 18-Monats‐Arbeitsprogramm der Triopräsidentschaft Frankreichs, der Tschechischen Republik und Schwedens etwa die Ankündigung eines entschlossenen Vorgehens gegen alle Formen von Terrorismus, Radikalisierung und gewaltbereiten Extremismus und die Bemühungen um einen besseren Schutz der Opfer von Terrorismus. Dazu kommt der Plan der Einstufung von Hetze und Hasskriminalität als Straftatbestände, der digitale Informationsaustausch zwischen Justizbehörden und ein neues Rechtsinstrument betreffend die Übertragung von Strafverfahren. Auch im Rahmen des sogenannten "Digital Services Act" sei die Bekämpfung von Hate Crime bzw. Hate Speech ein wichtiges Thema, wobei sich das Justizministerium dem Bericht zufolge in den Verhandlungen intensiv engagiert. Punktuell seien laut Bericht im Verordnungsvorschlag Lücken zu erkennen, unter anderem im Melde‐ und Abhilfeverfahren. Um das durch das Kommunikationsplattformengesetz eröffnete hohe Schutzniveau auch künftig beibehalten zu können, setzte sich Österreich unter anderem für die Aufnahme konkreter Sperr- und Löschfristen ein.

Ebenso im Fokus der Triopräsidentschaft stehen sollen die Bereiche Vermögensabschöpfung und Umweltkriminalität und eine Finalisierung der Vorschläge im Rahmen des "e-evidence" Pakets unter umfänglicher Wahrung der Grundrechte. Außerdem gehe es dem Dreiervorsitz um Überarbeitung des Regelungsrahmens für Online-Plattformen.

Regelung von Lieferketten von großem Interesse

Wichtig wäre dem Bericht der Justizministerin zufolge die Förderung der nachhaltigen Unternehmensführung und insbesondere die Regelung von Lieferketten. Es müsse das erklärte gemeinsame Ziel Europas sein, sich für ein konsequentes Eintreten gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung auf allen Ebenen sowie das Einfordern unternehmerischer Verantwortung durch verbindliche Regeln einzusetzen. Der Vorlage der diesbezüglichen Rechtsakte werde daher von österreichischer Seite mit großem Interesse entgegengesehen.

Eine Fortsetzung der Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit im Straf‐ und Zivilrechtsbereich sei von dem im Dezember 2021 vorgelegten Digitalisierungspaket zu erwarten. Offenen Fragen von österreichischer Seite werde im weiteren Verhandlungslauf dem Bericht zufolge besondere Aufmerksamkeit zu schenken sein.

Vor dem COVID-19-Hintergrund geht es im Arbeitsprogramm der Kommission weiters um eine Initiative zur Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie, zudem seien Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in Insolvenzverfahren geplant. Weitere Themen betreffen eine Verbesserung der Anerkennung der Elternschaft zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine Verstärkung derjustiziellen Zusammenarbeit beim Schutz schutzbedürftiger Erwachsener in grenzüberschreitenden Situationen.

Kritisch gesehen werden von österreichischer Seite der Umfang und die Komplexität des Revisionsvorschlags der Verbraucherkreditrichtlinie, insbesondere im Hinblick auf die Informationspflichten, sowie das Abschlussverbot bei negativer Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Crowdfunding‐Kreditdienstleistungen sowie der Entfall der bisherigen Ausnahmen vom Anwendungsbereich etwa, werden dem Bericht zufolge von Österreich abgelehnt, ebenso wie die Neuaufnahme eines Diskriminierungsverbots und die Verpflichtung zu einer normativen Festsetzung von Obergrenzen. Der französische Vorsitz habe in Aussicht gestellt, an den noch offenen, von den Mitgliedstaaten problematisierten Punkten – wie beispielsweise den vorvertraglichen Informationen – zu arbeiten.

Das Bemühen um eine weitere Stärkung der Sicherheitsunion soll unter anderem durch einen Legislativvorschlag zur Übertragung der Strafverfolgung fortgesetzt werden. Ferner seien für den Strafrechtsbereich die Bemühungen der Kommission um eine Überarbeitung des Besitzstandes im Bereich der Opferrechte hervorzuheben.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Dr. Johannes Hübner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen (dafür: V,S,G, dagegen: F).

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2022 sowie dem Achtzehnmonats-Programm des französischen, tschechischen und schwedischen Ratsvorsitzes (III-773-BR/2022 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2022 04 05

                                      Otto Auer                                                      Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende