10929 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird
Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. Das erste Jahr des Vollzuges hat gezeigt, dass die Befreiungstatbestände einer Ergänzung in einigen Details bedürfen. Derzeit können beispielsweise zwar Schülerinnen und Schüler in Haushalten, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, vom Eigenanteil befreit werden, nicht aber solche, die in Haushalten leben, die zB einen Zuschuss zum Fernmeldeentgelt erhalten und nicht von der Rundfunkgebühr befreit sind, weil sei kein Rundfunkempfangsgerät besitzen. Die Berechnungsgrundlagen sind aber in beiden Fällen gleich.
Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Johanna Miesenberger.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.
Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 04 05
Elisabeth Mattersberger Christoph Steiner
Berichterstatterin Vorsitzender