10930 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 2 – „Zweck und Aufgaben der Stiftung“):

Mit der Ergänzung wird der Stiftungszweck der Innovationsstiftung für Bildung im Hinblick auf Qualitätssicherungsverfahren bei Förderungen ausgeweitet. Neben kompetitiven Ausschreibungsverfahren können auch andere Qualitätssicherungsverfahren zur Anwendung kommen. Zudem wird der Stiftungszweck nun noch „insbesondere“ durch Förderung umgesetzt, sodass ein verstärkter Fokus auf die Entwicklung und Umsetzung von innovativen Konzepten und Projekten zur Stärkung der Bildungsinnovation liegen kann.

Zu Z 2-3 (§ 3 – „Zielerreichung“):

Mit der ergänzten Zielerreichung wird klargestellt, dass die Stiftung auch zweckgebundene Zuwendungen zur Umsetzung des Stiftungszwecks erhalten kann.

Mit Abs. 1a wird normiert, dass gemäß Abs. 1 Z 5 zweckgewidmete Zuwendungen durch den Bund nicht der maximalen Obergrenze des bereitgestellten Vermögens der Stiftung unterliegen.

Zu Z 4 (§ 10 – „Stiftungsrat“):

In Abs. 10 Zi 10 wird die Notwendigkeit einer Zustimmung des Stiftungsrats zu Qualitätssicherungsverfahren normiert, sofern es sich nicht um kompetitive Verfahren handelt. Im Fall von Substiftungen ist diese Entscheidungen durch das jeweils zuständige Organ der Substiftung zu fällen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Andrea Kahofer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.


Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 04 05

                        Elisabeth Mattersberger                                                      Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender