10950 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 23. März 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 24. Februar 2022 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:
„Es soll ein Redaktionsversehen beseitigt werden.“
Ein im Zuge der Debatte im Gesundheitsausschuss des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:
„Zu Z 1 (§ 5 Abs. 1 Z. 2)
Um gewährleisten zu können, dass die jeweils aktuellsten Daten (im speziellen der Kontoverbindung) verwendet werden, soll auch der Zeitpunkt der letzten Änderung der Daten übermittelt werden.
Zu Z 3 (§ 5 Abs. 1 Z. 4)
Die vorgeschlagene Änderung dient dazu, im Rahmen der Abwicklung des regionalen Klimabonus die Daten (im speziellen die Kontoverbindungen) all jener Personen verarbeiten zu können, die bei den Trägern der der gesetzlichen Pensionsversicherung vorliegen.
Der Ausdruck „empfangen“ bezieht sich dabei auf den Umstand, dass wiederkehrende Geldleistungen vonseiten der der Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung auch an Vertreter, wie etwa gerichtliche Erwachsenenvertreter, ausbezahlt werden können.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. April 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Michael Bernard.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 04 05
Ing. Eduard Köck Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender