10955 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das Gehaltskassengesetz 2002, das Hebammengesetz, das Tierärztegesetz, das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden (EU-Berufsanerkennungsgesetz-Gesundheitsberufe 2022 – EU-BAG-GB 2022)

Die Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") war bis 18. Jänner 2016 in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die Europäische Kommission hat im Zuge der Prüfung der von Österreich gesetzten Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU im Jahr 2018 u.a. das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2018/2161 eingeleitet.

Zu den in den Mahnschreiben und den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Europäischen Kommission ist Österreich hinsichtlich der Auslegung des Art. 4f der Richtlinie betreffend den partiellen Berufszugang für sektorelle Gesundheitsberufe den Argumenten der Europäischen Kommission nicht gefolgt.

Das zwischenzeitlich am 25.2.2021 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs im französischen Vorabentscheidungsverfahren C-940/19 hat allerdings die Auslegung der Europäischen Kommission bestätigt, sodass nunmehr ein entsprechender dringender Umsetzungsbedarf im Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker- und Hebammenrecht besteht, um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Schlechtumsetzung der Richtlinie 2013/55/EU zu vermeiden.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Herstellung einer EU-konformen Rechtslage betreffend die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, EWR-Vertragsstaaten und der Schweiz in den betroffenen Gesundheitsberufen.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 05 10

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                              Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender