10956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (40. KFG-Novelle)

Der Beschluss der 40. KFG-Novelle enthält folgende Schwerpunkte:

1.     Es werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt werden. Damit wird die Kontrolle und das Einschreiten der Kontrollorgane erleichtert werden.

2.     Weiters wird der Strafrahmen im KFG generell stark angehoben und speziell für solche Delikte wird auch eine Mindeststrafe eingeführt, damit die abschreckende Wirkung erhöht wird.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Tausch.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Markus Leinfellner, Andrea Kahofer, Dr. Peter Raggl, Horst Schachner, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Günter Kovacs und Günther Novak.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Tausch gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 05 10

                                Barbara Tausch                                                        Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender