10966 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz, das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz sowie das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Faika El-Nagashi, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

Artikel 1 (Änderung des Integrationsgesetzes)

Allgemeines

Aus integrationspolitischer Sicht handelt es sich um eine gänzlich neue Zielgruppe, die bisher noch nicht vom Integrationsgesetz umfasst war. Für die Dauer ihres Aufenthalts soll Vertriebenen Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dabei kann Österreich auf bestehenden soliden Integrationsstrukturen aufbauen. Ziel ist es, jene ukrainischen Vertriebenen, die Schutz in Österreich suchen, von Anfang an zu unterstützen und Rahmenbedingungen für gelungene Integrationsprozesse zu schaffen. Daher ist eine rasche Zurverfügungstellung von Integrationsmaßnahmen für Personen mit Vertriebenenstatus erforderlich. Das derzeitige Integrationsgesetz sieht keine Maßnahmen für Personen, denen aufgrund einer Verordnung gemäß § 62 Abs. 1 Asylgesetz 2005 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zukommt (Vertriebene), vor. Es ist daher wesentlich, die Zielgruppe des Integrationsgesetzes auf die neue Zielgruppe der Vertriebenen zu erweitern, um die Integration von Vertriebenen zu fördern und ihnen dadurch die Möglichkeit zu geben, Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Integrationsgesetzes in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen insbesondere Deutschkurse und Orientierungshilfe (insbesondere Orientierungsgespräche). Ziel ist es, eine rasche Selbsterhaltungsfähigkeit zu ermöglichen.“

 

Ein im Zuge der Debatte im Ausschuss für Menschenrechte des Nationalrates eingebrachter und beschlossener Abänderungsantrag war wie folgt begründet:

„Es handelt sich hierbei um formale Korrekturen des Gesetzesantrags.“

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Tausch.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Barbara Tausch, Stefan Schennach und Doris Hahn, MEd MA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Tausch gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 05 31

                                Barbara Tausch                                                Mag. Dr. Doris Berger-Grabner

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende