10984 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985 und das Privatschulgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Ausweitung der schulorganisatorischen Autonomie – Individualisierung durch Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation

- Ausweitung der schulunterrichtlichen Autonomie – Möglichkeit für standortspezifische Anpassungen der Leistungsbeurteilung in der Oberstufe

- Ausweitung der schulzeitlichen Autonomie – gleiche Dauer des Winter- und des Sommersemesters in abschließenden Klassen

- schulautonome Festlegung der Anwendung der Bestimmungen über die semestrierte Oberstufe

- Schaffung der Möglichkeit für Personen, die sich in einer länger andauernden Heilbehandlung befinden, abschließende Prüfungen am Ort der Behandlung abzulegen

- Bildungsanstalten für Leistungssport können anstelle des Gegenstandes Bewegung und Sport einen mit Sport in Zusammenhang stehenden Gegenstand zur Vorbereitung auf ein künftiges Berufsleben vorsehen

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Mattersberger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marlies Steiner-Wieser; Doris Hahn, MEd MA; Mag. Daniela Gruber-Pruner und Andreas Lackner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Mattersberger gewählt.

Der Unterrichtsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 06 27

                        Elisabeth Mattersberger                                                      Christoph Steiner

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender