10987 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz und das COVID-19 Begleitgesetz Vergabe geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes):

Zu Z 1 (Art. 151 Abs. 65) und Z 2 (Art. 151 Abs. 66):

Verlängerung der Geltungsdauer der derzeitigen Fassung der Art. 69 Abs. 3 und 117 Abs. 3 um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022.

Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes):

Zu Z 1 (§ 9 Abs. 7) und Z 2 (§ 9 Abs. 9):

Verlängerung der Geltungsdauer des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetzes um weitere sechs Monate bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022.

Zu Artikel 3 (Änderung des COVID‑19 Begleitgesetzes Vergabe):

Zu Z 1 (§ 7 Abs. 3):

Der zeitliche Geltungsbereich des Gesetzes soll bis 31. Dezember 2022 befristet verlängert werden, da die Regelungen abhängig vom weiteren Verlauf der COVID‑19-Pandemie weiter notwendig sein können.“

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 in Verhandlung genommen.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Christian Buchmann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen,

1.     gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F),

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Christian Buchmann gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.     gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2022 06 27

                      Mag. Christian Buchmann                                                          Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender