10990 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2022 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung des Ausstiegs aus russischem Erdgas und der Diversifizierung des Erdgasbezugs aus anderen Quellen (Gasdiversifizierungsgesetz 2022, GDG 2022)

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 2600/A der Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) geändert wird, hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie des Nationalrates am 7. Juni 2022 auf Antrag der Abgeordneten Tanja Graf und Lukas Hammer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der den Erlass eines Bundesgesetzes über die Förderung des Ausstiegs aus russischem Erdgas und der Diversifizierung des Erdgasbezugs aus anderen Quellen zum Gegenstand hat.

Dieser dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegender Antrag war wie folgt begründet:

„Zu § 1:

Im Zuge der Sanktionierungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wird auf europäischer und nationaler Ebene der mittel- und langfristige Ausstieg aus russischem Erdgas sowie die Diversifizierung des österreichischen Erdgasbezugs angestrebt.

Der Umstieg auf Erdgas anderer Provenienz ist mit erhöhten Kosten für die Anlieferung nach Österreich bzw. gestiegener Erdgaspreise insgesamt verbunden. Um die daraus entstehenden Schäden für die österreichische Wirtschaft und Verbraucher abzuwenden, soll im Wege von Förderungen ein Ausgleich für die entstehenden Mehrkosten ermöglicht werden.

Zu § 2:

Die Mittelbereitstellung in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro erfolgt aus den bereits bundesfinanz- und bundesfinanzrahmengesetzlich veranschlagten Mitteln. Die zeitliche Befristung der Fördermittel soll einen Anreiz setzen, dass die notwendigen Umstellungen so rasch wie möglich gesetzt werden.

Zu § 3:

Der Ausstieg aus russischem Erdgas kann Mehrkosten beim Transport von Erdgas nicht-russischer Provenienz nach Österreich (z.B. Leitungsrechte usw.) bewirken (Z 1). Mehrkosten können auch dadurch entstehen, dass nicht-russisches Erdgas eingesetzt wird (Z 2). Selbstverständlich können in diesen Fällen keine Mehrkosten gefördert werden, wenn durch die Maßnahme ein klimafreundliches System (z.B. Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder der Bezug von Fernwärme) ersetzt wird. Schließlich (Z 3) sollen auch für Kosten der Umstellung von Energieerzeugungsanlagen in der Industrie und der Energiewirtschaft Mittel eingesetzt werden, die es ermöglichen, dass die Anlage – alternativ zum Betrieb mit Erdgas – auch mit anderen Energieträgern betrieben werden kann. In diesem Sinne dienen diese Investitionen als Vorbereitung für den Anlassfall der Erlassung einer Lenkungsmaßnahme durch eine Verordnung gemäß § 26 Energielenkungsgesetz 2012. Bei dieser Kategorie können keine Mittel für Kosten des Einsatzes fossiler Energieträger eingesetzt werden.

Die Mittel sind für Unternehmen, die Maßnahmen gemäß Z 1 bis 3 durchführen, einzusetzen.

Zu § 4 und § 6:

Abwicklungsstelle für dieses Instrument ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH, bei der somit auch die erforderlichen Unterlagen einzubringen sind bzw. mit der Verträge abgeschlossen werden. Die Verfahrensbestimmungen entsprechen im Wesentlichen dem Standard in sonstigen Instrumenten und sollen daher eine transparente und objektive Abwicklung sicherstellen.

Zu § 5:

Die näheren Details für den Einsatz der Mittel, zum Ablauf des Verfahrens usw. sind in den noch zu erlassenden Richtlinien festzulegen. Dementsprechend kann die Entscheidung zum Einsatz der Mittel erst auf der Grundlage der Richtlinien getroffen werden. Gleichzeitig ist bei den Festlegungen auf Richtlinienebene für den Einsatz der Mittel in Form von Förderungen die Kompatibilität mit den beihilfenrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 27. Juni 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, Andrea Kahofer, Michael Bernard und Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 06 27

                        Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross                                                            Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende