11020 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Impfpflichtgesetz, die COVID-19-Impfpflichtverordnung und die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung aufgehoben werden und das Epidemiegesetz 1950 geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 23. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„1. Mit den Art. 1 bis 3 werden das COVID-19-Impfpflichtgesetz, BGBl. I Nr. 4/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 22/2022, und die auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen (COVID-19-Impfpflichtverordnung, BGBl. II Nr. 52/2022, sowie die Verordnung betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung, BGBl. II Nr. 103/2022, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 198/2022) aufgehoben.

Damit soll keinesfalls eine Schmälerung des Beitrags der Impfung zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (insbesondere im Hinblick auf die Verringerung schwerer Verläufe) zum Ausdruck gebracht werden. Es wird lediglich von einer Rechtspflicht abgesehen.

Der Zeitpunkt des Außerkrafttretens ergibt sich unmittelbar aus Art. 49 Abs. 1 B‑VG; eine ausdrückliche diesbezügliche Anordnung ist auch nicht aus dokumentalistischen Gründen geboten.

2. Im Epidemiegesetz 1950 soll eine Bezugnahme auf das aufzuhebende COVID-19-Impfpflichtgesetz beseitigt werden. Aus Anlass dieser Änderung sollen auch Redaktionsversehen beseitigt werden.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard und Andrea Michaela Schartel.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 07 12

                Claudia Hauschildt-Buschberger                                                    Eva Prischl

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzende