11021 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG), das Mediengesetz und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 (VfGG) geändert werden

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 27. April 2022 im Nationalrat eingebracht und auszugsweise wie folgt begründet:

Dieser Antrag orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten:

•              Erhöhung der Transparenz bei der Finanzierung politischer Parteien

•              Stärkung der Kontrolle durch den Rechnungshof

•              Schaffung klarer und nachvollziehbarer Regeln betreffend Spenden und Spendenverbote,              Inserate sowie Sponsoring

•              Klare Regelungen betreffend „nahestehende Organisation“ und „Personenkomitee“

•              Vereinfachung der Vollziehung des Parteiengesetzes, ohne die Transparenz der Finanzierung       von politischen Parteien einzuschränken

•              Neustrukturierung der Gliederung des Rechenschaftsberichts

•              Angleichung der Regelungen betreffend Rechnungslegung an jene des                Unternehmensgesetzbuches

•              Schaffung von Transparenz hinsichtlich „politischer Inserate“

•              Einführung eines eigenen Wahlwerbungsberichts

•              Verschärfung der Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz“

In 2. Lesung im Nationalrat beschlossene Änderungen stellen sicher, dass Verstöße gegen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch noch nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen mit Verwaltungsstrafen sanktioniert werden können. Zudem wurden die Verjährungsbestimmungen adaptiert.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen,

1.     gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F),

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (dafür: V, S, G, dagegen: F).

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.     gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.     dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2022 07 12

                               Marco Schreuder                                                                   Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender