11026 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2022)

Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 15. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird unter anderem die Vergütung für den Unterricht an der Sommerschule geregelt, die künftig immer in den letzten beiden Ferienwochen angeboten wird und Schüler:innen – auf freiwilliger Basis – den Start ins neue Schuljahr erleichtern soll. Außerdem sieht die Gesetzesnovelle erweiterte Möglichkeiten für den Quereinstieg in den Lehrer:innenberuf sowie neue Bestimmungen für die sogenannte Induktionsphase für Junglehrer:innen vor. Bei der Bestellung von Schulleitungen wird es künftig mehr Flexibilität geben, so werden beispielsweise Sonderpädagog:innen in Zukunft auch Volks- oder Mittelschulen leiten können. Zudem werden Präzisierungen zur Entlohnung von Lehrpersonal vorgenommen, insbesondere was die Anrechnung von Studienzeiten betrifft.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Marco Schreuder.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Heike Eder, BSc MBA, Florian Krumböck, BA, Stefan Schennach, Elisabeth Grimling, Andreas Arthur Spanring und Mag. Elisabeth Grossmann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Marco Schreuder gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 07 12

                               Marco Schreuder                                                                   Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender