11038 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über soziale Sicherheit
Die soziale Sicherheit von Personen, die ihr Erwerbsleben in Österreich und Brasilien zurückgelegt haben oder die sich im anderen Staat vorübergehend aufhalten oder dort wohnen, ist allein auf Grund der jeweils national geltenden Bestimmungen nicht umfänglich gewährleistet. Darüber hinaus kann bei Erwerbskarrieren mit Bezugspunkten zu beiden Staaten (z. B. Entsendungen) eine doppelte Versicherungspflicht eintreten, was Wettbewerbsnachteile für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zur Folge hat.
Brasilien hat in den letzten Jahren mit einigen europäischen Staaten Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen wie z. B. mit Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg. 2014 trat die Wirtschaftskammer Österreich daher an das Sozialministerium mit dem Wunsch nach Abschluss eines Abkommens mit Brasilien heran. Anlass war die sehr stark gestiegene Anzahl österreichischer Firmenniederlassungen in Brasilien.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates verfolgt als Ziel die Aufnahme der internationalen Grundsätze der Koordination im Bereich der sozialen Sicherheit (wie z. B. Gleichbehandlung der Staatsangehörigen), die Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung durch Zusammenrechnung der Versicherungszeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und die Berechnung der Pensionen aufgrund der jeweils eigenen Versicherungszeiten sowie Vermeidung von Doppelversicherungen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 12
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Andrea Michaela Schartel
Berichterstatterin Stv. Vorsitzende