11046 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert wird
Hauptgesichtspunkte des Beschlusses des Nationalrates:
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates sollen die Maßnahmen der delegierten Richtlinie (EU) 2021/1269 vom 21. April 2021 zur Änderung der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten in das österreichische Recht umgesetzt werden. Durch die Änderungen sollen die Produktüberwachungspflichten im Rahmen der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Nachhaltigkeitsfaktoren und nachhaltigkeitsbezogene Ziele ergänzt werden.
Konkret sollen dadurch Rechtsträger, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, beim Produktgenehmigungsverfahren jedes Finanzinstruments Nachhaltigkeitsfaktoren genauso berücksichtigen, wie bei den bereits bestehenden Produktüberwachungs- und kontrollverfahren. Es soll ermittelt werden, an welche Kundengruppen mit nachhaltigkeitsbezogenem Ziel das betreffende Finanzinstrument vertrieben werden soll. Die Rechtsträger werden jedoch nicht verpflichtet, vorab Kundengruppen zu ermitteln, mit deren Bedürfnissen, Merkmalen und Zielen das entsprechende Finanzinstrument mit Nachhaltigkeitsfaktoren nicht vereinbar sein könnte. Vielmehr sollten Finanzinstrumente, die Nachhaltigkeitsfaktoren aufweisen, auch für Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenzen auf dem Markt verfügbar bleiben.
Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollen im Rahmen der Produktkonzeption durch einen Rechtsträger transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen potenziellen Kunden die relevanten Informationen dann leicht zur Verfügung stellen kann.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 12
Otto Auer Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender