11047 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden
Hauptgesichtspunkte des Beschlusses des Nationalrates:
Hinkünftig sollen Verwaltungsgesellschaften und gegebenenfalls Investmentgesellschaften die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren auf den Wert einer Anlage bedenken, begrenzen und steuern und damit in Zusammenhang stehende Interessenkonflikte unterbinden.
Weiters soll sichergestellt werden, dass Verwaltungsgesellschaften und gegebenenfalls Investmentgesellschaften, die ein Basisinformationsblatt für ein Anlageprodukt erstellen, das den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) entspricht, weder ein Kundeninformationsdokument (KID) zu erstellen noch zusätzliche oder abweichende Anforderungen auf Basis der §§ 134 und 135 InvFG 2011 zu erfüllen haben.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 12
Otto Auer Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender