11051 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Inhalt und bedarf daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter. Es ist nicht erforderlich, eine allfällige unmittelbare Anwendung des Abkommens im innerstaatlichen Rechtsbereich durch einen Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, auszuschließen. Da durch das Abkommen Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.
Ziel des Abkommens ist, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu verstärken und ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus zu fördern und auszubauen. Mit der Republik Korea bestand bisher kein vergleichbares Abkommen.
In den Bereichen von Kunst und Kultur ermutigt das Abkommen zur Zusammenarbeit bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, zur direkten Zusammenarbeit von Theatern, Museen, Galerien, Orchestern, Festivals und anderen Kunst- und Kultureinrichtungen sowie zum Informations- und Erfahrungsaustausch.
Das Abkommen ermöglicht die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Sport- und Jugendorganisationen beider Länder und fördert den Austausch von Experten und Expertinnen in den Bereichen Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte. Auch der Austausch von Informationen im Bereich Tourismus wird erleichtert.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Johanna Miesenberger.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Mag. Christian Buchmann.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Johanna Miesenberger gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2022 07 12
Johanna Miesenberger Ing. Eduard Köck
Berichterstatterin Vorsitzender