11055 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend eine Zusatzvereinbarung zur 3. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau

I. Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte der Vereinbarung:

Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Finanzierung von effizienten Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen (bis HQ100, d.h. hundertjährlichen Hochwasserereignissen) an der österreichischen Donau.

Diese eigenständige Vereinbarung existiert neben den beiden, bereits abgeschlossenen Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien betreffend Hochwasserschutzmaßnahmen an der österreichischen Donau (vgl. BGBl. II Nr. 67/2007, BGBl. I Nr. 201/2013).

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Gesamtkosten von € 222.060.000 im Zeitraum von 2022 bis 2030 beläuft sich der 50%-ige Bundesanteil auf € 111.030.000.

Kompetenzgrundlage:

Der Wirkungsbereich des Bundes im Sinne des Art. 15a Abs. 1 B‑VG ist durch Art. 10 Abs. 1 Z 10 B‑VG (Regulierung und Instandhaltung der Gewässer zum Zweck der unschädlichen Ableitung der Hochfluten) und Art. 17 B‑VG (Privatwirtschaftsverwaltung, Förderwesen) berührt.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross und Barbara Tausch.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 07 12

                               Martin Preineder                                                       Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender