11058 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 und das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz geändert werden
Der vorliegende Beschluss dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1936 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur.
Künftig fallen nicht nur Straßen des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-Netz), sondern darüber hinaus auch Autobahnen und Schnellstraßen außerhalb des TEN-Netzes in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/96/EG in der Fassung der Richtlinie (EU) 2019/1936.
Weiters wird ein neues Verfahren für eine netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung etabliert, welches die bisherige Straßenverkehrssicherheitsanalyse ersetzen soll.
Im Rahmen der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen (Road Safety Inspections) wird zudem erstmals eine "gemeinsame Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" von Straßenabschnitten, die an unter die Richtlinie 2004/54/EG fallende Straßentunnel angrenzen, vorgesehen. Die Einführung dieser "gemeinsamen Straßenverkehrssicherheitsüberprüfung" macht auch eine Novellierung von Bestimmungen des Straßentunnel-Sicherheitsgesetzes erforderlich.
Schließlich erfolgt noch eine Berücksichtigung "ungeschützter Verkehrsteilnehmer" bei der Durchführung bestimmter Verfahren (z.B. der Road Safety Inspections) sowie bei der Aus- und Fortbildung von Straßenverkehrssicherheitsgutachtern.
Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Tausch.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Tausch gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 07 12
Barbara Tausch Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross
Berichterstatterin Vorsitzender