11059 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU‑Förderungsgesetz) geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 24. März 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie hat auch die Nachfrage nach aws Regelgarantien zugenommen, was sich in der Ausschöpfung des im KMU-Förderungsgesetz definierten Haftungsrahmens niedergeschlagen hat. Aus diesem Grund wird der im KMU-Förderungsgesetz vorgesehene Haftungsrahmen von 750 Millionen Euro auf 1 Milliarden Euro ausgeweitet.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder, Andrea Kahofer und Mag. Christian Buchmann.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 07 12

                              Ferdinand Tiefnig                                                                 Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende