11060 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 15. Juni 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu den Artikeln 1 bis 5 (Verlängerung der Covid-Bestimmungen):

Die mit den Bundesgesetzen BGBl. I Nr. 141/2020, BGBl. I Nr. 139/2021, BGBl. I Nr. 27/2021 und BGBl. I Nr. 240/2021 eingeführten Covid-19 - Bestimmungen laufen mit 30.06.2022 aus. Es ist davon auszugehen, dass diese Bestimmungen auch für den Rest des Jahres 2022 benötigt werden.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. Juli 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 07 12

                              Ferdinand Tiefnig                                                                 Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende