11088 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2022 betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Abs. 1 B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Digital Sciences Austria samt Anlagen (IDSA-Vereinbarung)
Zur Sicherung der digitalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs wird neben weiteren Maßnahmen der Bundesregierung und der Oö. Landesregierung eine neue Universität mit Sitz in Linz – das Institute of Digital Sciences Austria (IDSA) – errichtet werden. Die Gründung dieser neuen Universität wurde am 28. August 2020 angekündigt.
Ziel der Gründung der neuen Universität ist die Schaffung einer international attraktiven und innovativen Universität, an der im Studienjahr 2036/2037 rund 100 bis 150 von hoch qualifizierten Expertinnen und Experten aus verschiedenen Disziplinen und Berufsfeldern geleiteten Arbeitsgruppen installiert sein und ca. 6.300 Studierende ihr Studium betreiben werden.
Der Bund hat die legistischen Grundlagen zur Errichtung der Universität geschaffen. Die Beschlussfassung über die Regierungsvorlage 1524 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP betreffend das Bundesgesetz über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria erfolgte in der von der Bundesregierung beschlossenen Form am 8. Juli 2022 im Nationalrat und am 14. Juli 2022 im Bundesrat.
Ausgehend von § 5 des Bundesgesetzes über die Gründung des Institute of Digital Sciences Austria, BGBl. I Nr. 120/2022, finanziert der Bund die Universität, das Land Oberösterreich trägt zur Finanzierung der Universität nach Maßgabe der vorliegenden Art. 15a B-VG-Vereinbarung bei.
Entsprechend der Notwendigkeit, die Kosten für die jeweilige Budgetplanung konkret und transparent festzulegen und nach dem Vorbild vergleichbarer Vereinbarungen (zB Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz, BGBl. I Nr. 18/2014) wird der detaillierte Finanzierungs- und Ausbauplan beider Vertragsparteien entsprechend der Anlage 2 (Bund) und der Anlage 3 (Land Oberösterreich) vereinbart.
Kompetenzgrundlage:
Die vorliegende Vereinbarung stützt sich auf Art. 15a Abs. 1 B-VG, wonach Bund und Länder untereinander Vereinbarungen über Angelegenheiten ihres jeweiligen Wirkungsbereichs schließen können. Die Kompetenz der Gesetzgebung und Vollziehung im Universitäts- und Hochschulwesen kommt gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 12a B-VG dem Bund zu. Die Beteiligung des Landes Oberösterreich erfolgt auf Basis des Art. 17 B-VG.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Barbara Tausch.
An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Doris Hahn, MEd MA.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, F, G, dagegen: S).
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Barbara Tausch gewählt.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 10 18
Barbara Tausch Mag. Dr. Doris Berger-Grabner
Berichterstatterin Vorsitzende