11090 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, und das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) geändert werden

Die Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 4:

Aufgrund des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wurde (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022), BGBl. I Nr. 98/2022 vom 17. Juli 2022, wurde die Gesetzesänderung durchgeführt.

Zu Z 5:

Aufgrund des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 und das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wurde (Bundesministeriengesetz-Novelle 2022), BGBl. I Nr. 98/2022 vom 17. Juli 2022, wurde die Gesetzesänderung durchgeführt.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Andrea Kahofer, MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky, Mag. Christian Buchmann, Stefan Schennach, Ferdinand Tiefnig und Sonja Zwazl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 10 18

                            Elisabeth Wolff, BA                                                               Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende