11091 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Härtefallfondsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 3. Oktober 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Zu Z 1 (§ 1 Abs. 4a):

Um Personen, die in mehrfach geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen standen (§ 471f ASVG), sowie fallweise Beschäftigte (§ 33 Abs. 3 ASVG), die nach den Vorgaben der zu erlassenden Richtlinie des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Förderung nach diesem Bundesgesetz erhalten können, möglichst umfassend zu informieren, ist eine Datenübermittlung durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger an die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen notwendig.

Zu Z 2 bis 4 (§ 6 Abs. 1 bis Abs. 5):

Um eine Datenübermittlung auch nach 2022, u.a. im Rahmen der ex post Prüfung sicherzustellen, wird das Gesetz bis 31.12.2024 verlängert.“

 

Im Zuge der Debatte im Nationalrat haben die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:

„Mit der vorgeschlagenen Änderung soll klargestellt werden, dass die Datenübermittlung direkt an die Bundesarbeitskammer zu erfolgen hat, und zwar ausdrücklich nur zur Erfüllung des einschlägigen Informationszweckes.“

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Andrea Kahofer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Wolff, BA gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 10 18

                            Elisabeth Wolff, BA                                                               Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende