11096 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Wirtschaftsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz geändert wird
Die Abgeordneten Tanja Graf, Lukas Hammer, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation, dem Krieg in der Ukraine und der anhaltenden Covid-19-Pandemie kommt es zu massiven Lieferkettenproblemen und Engpässen bei der Bestellung von Komponenten von erneuerbaren Erzeugungsanlagen, insbesondere bei Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Darüber hinaus trägt der Fachkräftemangel zu Verzögerungen bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen bei. Demgegenüber steht jedoch eine – nicht zuletzt aufgrund der stark steigenden Strom- und Gaspreise – äußerst hohe und stark zunehmende Nachfrage an dem Ausbau von Photovoltaikanlagen. Da die massiven Lieferverzögerungen nicht im Einflussbereich der Förderwerber:innen liegen und eine Entspannung der Lage derzeit nicht absehbar ist, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die gesetzlich festgelegten Inbetriebnahmefristen entsprechend zu verlängern.
Zudem sollen für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak) gewisse Erleichterungen geschaffen werden.
Zu Z 2 und 6 (§ 34 Abs. 2 und § 56 Abs. 14):
Die gesetzlich bereits vorgesehene Möglichkeit zur Verlängerung der Inbetriebnahmefrist durch die EAG-Förderabwicklungsstelle soll entsprechend erweitert werden, sodass für Photovoltaikanlagen (und Stromspeicher) insgesamt, sohin inklusive Verlängerungsmöglichkeit, eine Inbetriebnahmefrist von bis zu zwei Jahren zur Verfügung steht. Wie bereits bisher soll die Frist nur dann verlängert werden, wenn der/die Förderwerber:in bzw. der/die Bieter:in glaubhaft darlegt, dass die Ursachen für die nicht fristgerechte Inbetriebnahme nicht in seinem bzw. ihrem Einflussbereich liegen. Die derzeitigen Lieferverzögerungen aufgrund des Komponentenmangels etc. sind grundsätzlich nicht der Sphäre der Förderwerbenden bzw. Bietenden zuzurechnen und können daher eine Fristverlängerung rechtfertigen.
Zu Z 3, 4 und 5 (§ 56 Abs. 4, 6 und 7):
Mit dieser Änderung soll für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak) gewisse Erleichterungen geschaffen werden, da diese Kategorie hauptsächlich Anträge von Privatpersonen betrifft. Wie bereits bisher für die Anlagen der Kategorie A (bis 10 kWpeak) sollen auch für Anlagen der Kategorie B (>10 bis 20 kWpeak) die Anträge auf Investitionszuschuss nach ihrem Einlangen gereiht werden („first come, first served“) und mit Verordnung fixe Fördersätze pro kWpeak für diese Kategorie festgelegt werden.
Zu Z 7 (§ 103 Abs. 6):
Da die Änderungen für Photovoltaikanlagen der Kategorie B erst zukünftig für die EAG‑Investitionszuschüsseverordnung-Strom 2023 zur Anwendung kommen sollen, ist ein späteres Inkrafttreten für diese Bestimmungen vorgesehen.“
Im Zuge der Debatte im Nationalrat haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Alois Schroll, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der beschlossen und wie folgt begründet wurde:
„Zu Z 2 (§ 55 Abs. 2):
Damit wird die Möglichkeit geschaffen, mit Verordnung gemäß § 58 EAG erleichterte Antragsmodalitäten (insb. Abgehen von der Frist „vor dem Beginn der Arbeiten“) für Haushalte vorzusehen.“
Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.
Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber .
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Novak, Ing. Isabella Kaltenegger, Mag. Elisabeth Grossmann und Michael Bernard.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber gewählt.
Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2022 10 18
Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber Sonja Zwazl
Berichterstatterin Vorsitzende