11099 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energiekostenausgleichsgesetz 2022 geändert wird
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 21. September 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu § 5 Abs. 4:
Nach derzeitiger Rechtslage müssen die für die Einlösung des Gutscheines erforderlichen Daten bis längstens 31. Oktober 2022 elektronisch oder im Wege einer Briefsendung bekannt gegeben werden.
Um die Inanspruchnahme des Energiekostenausgleiches für die Begünstigten möglichst breitflächig sicherzustellen, soll die in Abs. 4 für die Datenbekanntgabe vorgesehene Frist bis 31. März 2023 verlängert werden.
Beim Verweis auf den Abs. 2 handelt sich um ein Redaktionsversehen. Da der Verweis richtigerweise den Abs. 3 betrifft, soll dieses Redaktionsversehen beseitigt werden.
Zu § 5 Abs. 5:
§ 5 Abs. 5 sieht als Frist für die Anforderung eines Gutscheines den 31. August 2022 vor. Diese Frist soll bis 31. Oktober 2022 verlängert werden, um ebenfalls die Inanspruchnahme des Energiekostenausgleiches für die Begünstigten möglichst breitflächig sicherzustellen.
Die Änderungen sollen mit Ablauf des Tages der Kundmachung im BGBl. in Kraft treten.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 18. Oktober 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 10 18
Otto Auer Ingo Appé
Berichterstatter Vorsitzender