11105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Erstellt am 19.11.2022
Mit sichtbar gemachten Abänderungen bzw. Druckfehlerberichtigungen,
die im Plenum des Nationalrates beschlossen wurden
Bundesgesetz, mit dem das BFW-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das Bundesamt für Wald eingerichtet wird - BFW-Gesetz - BFWG, BGBl. I Nr. 83/2004, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2017, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel wird der Ausdruck „BFW-Gesetz - BFWG“ durch den Klammerausdruck „(BFW-Gesetz – BFWG)“ ersetzt.
2. In § 8 Abs. 3 wird die Wortfolge „15,5 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „17,5 Millionen Euro“ ersetzt.
3. Dem § 27 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Der Titel und § 8 Abs. 3 in der
Fassung des BundesgesetzesBudgetbegleitgesetzes
2023, BGBl. I Nr. XXX/2022, tritt mit
1. Jänner 2023 in Kraft.“