11109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Datenschutzbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-784-BR/2022 d.B.)

Die unabhängige Datenschutzbehörde (DSB) ist seit 1. Jänner 2014 die nationale Kontrollstelle im Sinne des Art. 28 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und nimmt seit 25. Mai 2018 diese Aufgabe aufgrund § 18 Datenschutzgesetz (iVm Art. 51 DSGVO) wahr. Der Datenschutzbehörde obliegt die Führung von Individualverfahren auf Antrag, die Führung amtswegiger Verfahren, die Führung internationaler, grenzüberschreitender Verfahren, die Akkreditierung von Verhaltensregeln, die Bearbeitung von Data Breach Meldungen, die Verordnungserlassung betreffend ua. die Datenschutz- Folgenabschätzung (black list/white list) sowie die Führung von Verwaltungsstrafverfahren.

Die Datenschutzbehörde ist darüber hinaus als aktives Mitglied in zahlreichen internationalen und nationalen Gremien präsent. Die Arbeit der Datenschutzbehörde war im Jahr 2021 – wie von allen Menschen – nunmehr bereits das zweite Jahr geprägt von der Pandemie, damit einhergehenden Fragestellungen, die unmittelbar zu beantworten waren, sowie dem Bemühen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Funktionsfähigkeit der Behörde zu gewährleisten.

Die von der Behörde seit März 2020 erarbeiteten FAQs datenschutzrechtlicher Natur die Pandemie betreffend wurden auch im Jahr 2021 permanent überarbeitet und ergänzt und finden sich auf der Website der Behörde. Ich möchte mich an dieser Stelle neuerlich bei all meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die großartige Zusammenarbeit und die gute Arbeitsdisziplin im Berichtszeitraum bedanken. Ohne ihre kreativen Ideen, technischen Kenntnisse, Fleiß und Engagement wäre es nicht möglich gewesen, die Arbeit in diesem schwierigen Jahr 2021 so zu gestalten, dass auf die Herausforderungen entsprechend geantwortet werden konnte. Es wurden tausende nationale Verfahren geführt und abgeschlossen, im internationalen Bereich tatkräftig mitgearbeitet und der Gesundheitskrise persönlich und fachlich entgegengehalten. Durch eine Im Sommer 2021 durchgeführte konzertierte Aktion (DSB 2.0.), konnte eine Vielzahl von Verfahren abgeschlossen werden. Siehe hiezu auch die genauen Ausführungen unter 5.2. des Berichts.

Darüber hinaus haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Datenschutzbehörde im Jahr 2021 sowohl national als auch international unzählige – in den meisten Fällen im Videomodus – Vorträge gehalten und (virtuelle) Veranstaltungen und Konferenzen im Bereich des Datenschutzes besucht.

Das gemeinsam mit der Universität Wien durchgeführte Projekt hat im Jahr 2021 Fahrt aufgenommen und die ersten Zwischenergebnisse wurden bereits intern präsentiert.

Der Datenschutzbericht 2021 ist der achte, gemäß § 23 Abs. 1 DSG (iVm Art. 59 DSGVO) jährlich zu erstellende Bericht über die Tätigkeit der Datenschutzbehörde, der der Bundesministerin für Justiz bis 31. März des Folgejahres zu übergeben und in geeigneter Weise durch die Behörde zu veröffentlichen ist. Die Veröffentlichung wird auf der Website der Datenschutzbehörde erfolgen. Interessierte können sich auch während des Jahres über die Tätigkeiten der Datenschutzbehörde informieren; der seit 01/2015 quartalsmäßig erscheinende Newsletter der DSB gibt einen guten Überblick über Neuerungen, Judikatur und sonstige interessante Bereiche aus der nationalen und internationalen Welt des Datenschutzes. Die Datenschutzbehörde stellt einen – durchaus auch für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen – konzipierten Leitfaden zur DSGVO auf ihrer Website zur Verfügung, der regelmäßig aktualisiert wird.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 28. November 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ernest Schwindsackl.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen (dafür: V, F, G, dagegen: S).

 

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ernest Schwindsackl gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage den Antrag, den Datenschutzbericht 2021, vorgelegt von der Bundesministerin für Justiz (III-784-BR/2022 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2022 11 28

                            Ernest Schwindsackl                                           Claudia Hauschildt-Buschberger

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende