11112 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2022 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn

Das Regierungsprogramm für die XXVII. Gesetzgebungsperiode sieht im Bereich Verkehr und Infrastruktur eine „Öffi-Milliarde“ für den Nahverkehr zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im öffentlichen Verkehr vor. Damit sollen vor allem der Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs in und um Ballungsräume vorangetrieben werden. Dazu gehören Ausbau und Verbesserung der Schieneninfrastruktur in Abhängigkeit von der Mobilitätsnachfrage sowie die Stärkung der Schiene als „Rückgrat“ des öffentlichen Verkehrs, insbesondere durch die Fortsetzung der U-Bahn-Kofinanzierung des Bundes.

Gemäß § 2 F‑VG 1948 haben der Bund und die übrigen Gebietskörperschaften jenen Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt, selbst zu tragen, sofern die zuständige Gesetzgebung nichts anderes bestimmt. Diese Bestimmung wird vom Verfassungsgerichtshof so interpretiert, dass vom Grundsatz, wonach jede Gebietskörperschaft ihren Aufwand selbst zu tragen hat, auch durch zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG abgewichen werden kann. Denn der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VfSlg. 20.284/2018 klargestellt, dass in Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B‑VG auch Regelungen über die Kostentragung im Sinne des § 2 F‑VG getroffen werden können, die unmittelbar zwischen den Vertragspartnern anwendbar sind und dementsprechend Rechte und Pflichten begründen.

Die Regelung der Finanzierung des Vorhabens „Vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn“ soll in Form einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien erfolgen.

Die Errichtung dieser U-Bahn (Linienkreuz U2/U5 mit Verlängerung der U2 bis Wienerberg sowie der U5 bis Hernals) ist im Zeitraum bis 2033 vorgesehen. Die Gesamtkosten in Höhe von 5.741 Millionen Euro sollen zu 50 % vom Bund sowie zu 50 % vom Land Wien getragen werden. Konkret bedeutet dies einen Finanzierungsbeitrag des Bundes in Höhe von maximal 2.870,5 Millionen Euro, der in jährlichen Raten in der Höhe von 78 Millionen Euro an das Land Wien geleistet wird.

 

Der Ausschuss für Verkehr hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 28. November 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Florian Krumböck, BA.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Martin Preineder, Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross, Florian Krumböck, BA und Michael Bernard.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Florian Krumböck, BA gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 11 28

                         Florian Krumböck, BA                                                 Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender