11120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 15. November 2022 betreffend ein Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Der Finanzierungsrahmen für die Bedeckung der Förderungen zur Transformation der Industrie, die im Rahmen der gleichzeitig mit diesem Beschluss des Nationalrates vorgesehenen Änderungen des Umweltförderungsgesetzes (Artikel 2) eingeführt werden, ist für den Zusagezeitraum bis 2030 mit maximal 2,975 Milliarden Euro festgelegt. Für die Untergliederung 43 ist davon auszugehen, dass mit den Förderungszusagen gegebenenfalls Vorbelastungen einzugehen sein werden, die mehr als 10 % der Ausgabenobergrenzen der Untergliederung 43 ausmachen. Vor diesem Hintergrund ist eine bundes­gesetzliche Ermächtigung für das Eingehen dieser Vorbelastungen erforderlich (§ 60 Abs. 4 Z 1 BHG). Der vorliegende Beschluss des Nationalrates wird daher die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen schaffen, die aus der Zusage von Förderungen bis 2030 entstehen.

Für die Förderungen der Transformation der Industrie wird ein Finanzierungsrahmen in Höhe von 2,975 Milliarden Euro eingerichtet. Die Zusagen dieser Förderungen werden im Zeitraum 2023 bis 2030 getätigt, wobei die darauf beruhenden Auszahlungen spätestens bis zum Jahr 2042 abgeschlossen sein werden. Der genaue Verlauf der vertraglichen Zusagen kann nur indikativ angenommen werden. Beim Eingehen der Vorbelastungen hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Innovation und Technologie das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen herzustellen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 28. November 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Günther Novak.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 11 28

                      MMag. Elisabeth Kittl, BA                                                           Ingo Appé

                                  Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender