11132 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 3024/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom und ein Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger erlassen werden und das Einkommensteuergesetz geändert wird, hat der Finanzausschuss am 29. November 2022 auf Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum ASVG zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„Die mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung von derzeit maximal 60 Euro pro Einsatztag auf maximal 120 Euro pro Einsatztag bzw. von derzeit maximal 540 Euro pro Monat auf maximal 720 Euro pro Monat soll ebenso in der korrespondierenden Bestimmung des ASVG vorgesehen werden.“
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Elisabeth Kittl, BA gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 12 19
MMag. Elisabeth Kittl, BA Ingo Appé
Berichterstatterin Vorsitzender