11134 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert werden

Die Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 18. November 2022 im Nationalrat eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

Aufgrund der COVID-19-Epidemie war im April 2020 die Schaffung von vorläufigen Sonderregelungen zur Reduktion zwischenmenschlicher Kontakte im Bereich der Vollziehung des Fremdenrechts erforderlich (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, Fremdenpolizeigesetz 2005, BFA-Verfahrensgesetz und Asylgesetz 2005). Nachdem die Entspannung der epidemischen Lage ausblieb, wurde die Geltung der Bestimmungen, deckungsgleich mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz, über die ursprüngliche Geltungsdauer des 31. Dezember 2020 hinaus bereits vier weitere Male um jeweils 6 Monate verlängert.

Da sich nun abzeichnet, dass die Epidemie Ende des Jahres 2022 noch nicht beendet sein wird, werden voraussichtlich auch über das aktuelle Außerkrafttretensdatum des 31. Dezember 2022 hinaus Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich sein und sollen die betreffenden Sondernormen daher bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 verlängert werden.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Silvester Gfrerer.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, S, G, dagegen: F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Silvester Gfrerer gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                               Silvester Gfrerer                                                                   Karl Bader

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender