11144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 14. Dezember 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Die Abgeordneten Bettina Zopf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrundeliegenden Initiativantrag am 17. November 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 37e Abs. 3 AMSG wird die Möglichkeit der Beantragung des Langzeit-KUA-Bonus um sechs Monate verlängert. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Berechtigten den Bonus auch erhalten können und ihn wegen des baldigen Ablaufs der Antragsfrist mit 31. Dezember 2022 nicht verlieren.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Franz Ebner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Dr. Andrea Eder-Gitschthaler und Andrea Michaela Schartel.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Franz Ebner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage einstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                              Mag. Franz Ebner                                                          Korinna Schumann

                                   Berichterstatter                                                                         Vorsitzende