11146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2022 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

Durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates erhält das Agrarmarketingbeitragssystem eine neue Gestaltung, vor allem um – ausgehend von einer Kritik des Rechnungshofs – die Aufbringung der Mittel auf eine breitere Basis zu stellen.

Der Agrarmarketingbeitrag wird zur Förderung des Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, zur Erschließung und Pflege von Märkten für diese Zwecke im In- und Ausland, zur Verbesserung des Vertriebs und der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Vermittlung von relevanten Informationen für Verbraucher hinsichtlich Qualität und sonstiger Produkteigenschaften eingehoben. Mithilfe dieses Beitrags können Aktivitäten in den Bereichen Qualitätssicherung, In­formation und Marktbearbeitung gesetzt werden, die dazu beitragen, den Absatz der land­wirtschaft­lichen Produktion zu stärken und die Erzeugnisse der Land- und Lebensmittelwirtschaft im In- und Ausland bekannt zu machen. Die Einführung und konsequente Weiterentwicklung der AMA‑Gütesiegel-Strategie hat wesentlich dazu beigetragen, dass sowohl Lebensmitteleinzelhandel als auch Konsumenten sehr stark auf Qualitätsprodukte setzen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht BUND 2016/21 zur Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH bemängelt, dass für die Vermahlung von Getreide im Rahmen einer Handels­vermahlung bislang keine Beiträge vorgesehen sind und der überwiegende Teil der Agrar­marketing­beiträge (rund 80%) aus den Bereichen Milch und Fleisch stammt. Mit einer grundlegenden Umgestaltung wird das Marketingbeitragssystem auf eine neue und breitere Grundlage gestellt und damit unter Vermeidung zusätzlicher Verwaltungslasten und Einhebungskosten eine „fairere“ Mittel­auf­bringung erreicht. Mit einem (neuen) allgemeinen Flächenbeitrag und den bisherigen produktbezogenen (angepassten) Beiträgen werden nunmehr alle landwirtschaftlichen Produzenten zur Finanzierung beitragen. Gleichzeitig wird der Agrarmarketingbeitrag auch zur Vermittlung von landwirtschafts- und lebensmittelrelevanten Aspekten dienen.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Dezember 2022 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Otto Auer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Michael Bernard, Horst Schachner, Martin Preineder, Daniel Schmid, Ferdinand Tiefnig, Otto Auer und Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber.

Bei der Abstimmung wurde mehrstimmig beschlossen, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben (dafür: V, G, dagegen: S, F).

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Otto Auer gewählt.


Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage mehrstimmig den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2022 12 19

                                      Otto Auer                                                                    Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzender